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  1. Nichtwohngebäude
Gebäudeenergieberatung für Nichtwohngebäude in Stade

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Von der Sache her setzt die Energieberatung hier ähnlich den Wohngebäuden an: Wo, und durch welche Veränderungen kann Energie eingespart werden.

Der wesentliche Unterschied liegt bei den Nichtwohngebäuden (vom Bürogebäude bis zur Produktionshalle) in den unterschiedlichsten Nutzungen, und einem deutlich höheren Energieanteil für die technische Gebäudeausstattung, wie Beheizung, Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung begründet.

Auch hier ist der erste Ansatz die Initialberatung, um den Beratungsempfänger für die Thematik zu sensibilisieren.

Initialberatung

Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Objekt auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:

  • Beschreibung der Ausgangssituation zum Energiebedarf und -verbrauch
  • Beschreibung bestehender energetischer Mängel
  • Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

Weiterführende Untersuchungen und ausführliche Berechnungen und Berichterstellungen werden in der Detailberatung erbracht.

– Siehe Referenzen

Tipp

Durch die Darlegung der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Möglichkeiten von Modernisierungsmaßnahmen, und der damit verbundenen Entscheidungshilfe, machen sich die Kosten unmittelbar bezahlt.

Detailberatung

Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.
Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:

  • Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von Schwachstellen
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
  • Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
  • Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweis auf Fördermöglichkeiten


Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann die Beratung im Einzelfall bezuschusst werden – siehe Fördermittel.

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