
Fördermittelberatung
Die Förderungen beziehen sich im Wesentlichen auf Wohn- und Gewerbeobjekte und werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten. Es handelt sich hierbei um zinsgünstige Darlehen und/oder Zuschüsse. Die Fördermittel beziehen sich auf Kauf, Neu- und Umbaumaßnahmen, sowie auf die Energieberatung und die energetische Modernisierung von Bestandsbauten. Die Anforderungen und Leistungen der Förderungen werden in den einzelnen Programmen nach Wohn- und Gewerbeobjekten unterschieden.
Gebäudeenergieberatung
Für Wohngebäude betragen die Zuschüsse für die reine
Gebäudeenergieberatung 300,00 € bzw. 360,00 €. Darüber hinaus
werden weitere Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Beratung zu
möglichen Stromeinsparungen und die Erstellung von
Thermografieaufnahmen und -beschreibung angeboten. Die Zuschüsse
für die Energieberatung können für Wohngebäude beantragt werden,
für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die
Bauanzeige erstattet wurde. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt
direkt an den Berater.
BAFA Energiesparberatung
Für Gewerbeobjekte können seit Februar 2008 im Rahmen des
Energieeffizienzprogramm der KfW-Mittelstandsbank Zuschüsse für
eine Energieberatung beantragt werden. Es wird hierbei in Initial-
und Detailberatung unterschieden. Für die Initialberatung beträgt
der Zuschuss 80 % (maximale Bemessungsgrundlage 1.600 Euro), für
die Detailberatung beträgt der Zuschuss 60 % (maximale
Bemessungs-grundlage 8.000 Euro).
KfW Energieeffizienzberatung
Gebäudehülle
Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle können durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden. Mit der
Durchführung der von der KfW vorgegebenen, bzw. durch einen
zugelassenen Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen können
zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen beantragt werden.
Die Darlehenshöhe beträgt für die förderfähigen Investitionskosten
maximal 50.000 Euro, bzw. 75.000 Euro je Wohneinheit. In
Abhängigkeit der Finanzierungsbedingungen beginnt der Darlehenszins
(Stand vom 20.03.2010) mit 1,41 % eff. Mit einem entsprechend hohen
Modernisierungsaufwand ist es möglich, zusätzlich zu dem
zinsgünstigen Darlehen einen Teilschulderlass in Höhe von 5 bis 15
% der förerfähigen Investitionskosten zu beantragen.
Werden die Beratungs- und Planungsleistungen bei den
Sanierungsmaßnahmen durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt,
so können diese Maßnahmen zusätzlich mit einem Beratungszuschuss
gefördert werden. Diesen Beratungszuschuss können jedoch nur
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern beantragen. Der
Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und
Baubegleitungskosten, höchstens jedoch 2.000 Euro je Wohneinheit.
KfW Bauen, Wohnen, Energie sparen
Heizanlagentechnik
Die Erneuerung und Erweiterung von Heizanlagen kann durch
Fördermittel unterstützt werden. Es handelt sich hierbei entweder
um ein zinsgünstiges Darlehen bzw. nicht zurückzahlbare Zuschüsse,
oder um eine Kombination aus Darlehen und Zuschuss.
Im Rahmen der Anlagentechnik werden gefördert:
- Solarkollektoranlagen für die Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung
- Automatisch und handbeschickte Anlagen für die thermische Nutzung zur Verbrennung von fester Biomasse (z. B. Pelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel)
- Effiziente Wärmepumpen
- Besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
Sonstige Maßnahmen
Neben der Energieberatung und energetischen Modernisierung können auch für weitere Maßnahmen Fördermittel beantragt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um zinsgünstige Darlehen für:
- Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung, Behebung baulicher Mängel, usw.
- Neubaumaßnahmen von "Energiesparhäusern"
- Kauf einer Immobilie
- Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
- Betrieb von Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung
Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden.
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wie von KfW und BAFA veröffentlicht, maßgeblich.
