
Energieausweis & Energiepass
Energieausweis für Gebäude
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) regelt die
Verfahrensweise zur Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und
Nichtwohngebäude. Hierzu wird zwischen dem Energieausweis auf
Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieverbrauch
unterschieden.
Mit dem Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch
von mindestens drei zurückliegenden Nutzungsjahren ermittelt. Der
Bedarfsausweis stellt den theoretischen Energiebedarf dar, der für
eine Gebäudenutzung unter normierten Randbedingungen erforderlich
wird.
Eine Vergleichbarkeit der energetischen Effizienz verschiedener
Gebäude lässt sich demnach nur mit einem Energieausweis auf
Grundlage des Energiebedarfs realisieren.
Für die Erstellung von Energieausweisen ist zu beachten:
- Ausweiserstellung für alle beheizten und gekühlten Gebäude, sowie für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr (nicht für Gebäude unter 50m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser).
- Ausweiserstellung nur bei Nutzerwechsel, hierbei für potenzielle Käufer bzw. Mieter bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Leasen.
- Oder im Rahmen von Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, für die sowieso eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs zu erfolgen hat.
- Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist nur der Bedarfsausweis zulässig (Ausnahme: beim Bau oder einer späteren Modernisierung wurde das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht).
- Erhebung der Gebäudedaten zur Ausweiserstellung durch eine Begehung des Sachverständigen vor Ort oder durch Erhebung durch den Eigentümer.
- Gültigkeitsdauer der Ausweise in der Regel 10 Jahre.
Kosten für den Energieausweis & Energiepass
Kosten für den Energieausweis & Energiepass: Die Kosten für die
Ausweiserstellung sind im Wesentlichen von der Gebäudeart
(Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) abhängig. Bei den Wohngebäuden
muss noch zwischen Ein-/Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen
unterschieden werden.
Weiterhin ist die Bewertung nach dem Energiebedarf oder dem
Energieverbrauch zu berücksichtigen.
Für den Bedarfs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses
betragen die Kosten in der Regel zwischen 250,00 und 350,00 Euro
zzgl. MwSt. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob eine Begehung vor
Ort erfolgt, oder ob die vollständigen Unterlagen zur Datenerhebung
zur Verfügung gestellt werden können. Für den
Verbrauchs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses betragen
die Kosten in der Regel zwischen 80,00 und 120,00 Euro zzgl. MwSt.
Für Wohnanlagen und für Nichtwohngebäude werden die Kosten auf
Anfrage benannt.

