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Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis & Energiepass

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden und deren Nutzer meist Bedarf eine unbekannte Größe. Das ändert jetzt der Energiepass.


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Energieausweis für Gebäude

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) regelt die Verfahrensweise zur Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Hierzu wird zwischen dem Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieverbrauch unterschieden.

Mit dem Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch von mindestens drei zurückliegenden Nutzungsjahren ermittelt. Der Bedarfsausweis stellt den theoretischen Energiebedarf dar, der für eine Gebäudenutzung unter normierten Randbedingungen erforderlich wird.

Eine Vergleichbarkeit der energetischen Effizienz verschiedener Gebäude lässt sich demnach nur mit einem Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs realisieren.

Für die Erstellung von Energieausweisen ist zu beachten:

  • Ausweiserstellung für alle beheizten und gekühlten Gebäude, sowie für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr (nicht für Gebäude unter 50m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser).
  • Ausweiserstellung nur bei Nutzerwechsel, hierbei für potenzielle Käufer bzw. Mieter bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Leasen.
  • Oder im Rahmen von Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, für die sowieso eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs zu erfolgen hat.
  • Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist nur der Bedarfsausweis zulässig (Ausnahme: beim Bau oder einer späteren Modernisierung wurde das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht).
  • Erhebung der Gebäudedaten zur Ausweiserstellung durch eine Begehung des Sachverständigen vor Ort oder durch Erhebung durch den Eigentümer.
  • Gültigkeitsdauer der Ausweise in der Regel 10 Jahre.

Kosten für den Energieausweis & Energiepass

Kosten für den Energieausweis & Energiepass: Die Kosten für die Ausweiserstellung sind im Wesentlichen von der Gebäudeart (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) abhängig. Bei den Wohngebäuden muss noch zwischen Ein-/Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen unterschieden werden.
Weiterhin ist die Bewertung nach dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch zu berücksichtigen.

Für den Bedarfs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses betragen die Kosten in der Regel zwischen 250,00 und 350,00 Euro zzgl. MwSt. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob eine Begehung vor Ort erfolgt, oder ob die vollständigen Unterlagen zur Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden können. Für den Verbrauchs-Energieausweis eines Ein-/Mehrfamilienhauses betragen die Kosten in der Regel zwischen 80,00 und 120,00 Euro zzgl. MwSt.

Für Wohnanlagen und für Nichtwohngebäude werden die Kosten auf Anfrage benannt.

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